AGB / Vermietung von Kunstwerken

Mietgebühr

Die monatliche Miete beträgt 10% vom Kaufpreis des jeweiligen Kunstwerk, jedoch mindestens CHF 100/Mtl., unter Einhaltung der Mindestmietdauer von 4 Monate. Bei Mietvertragsabschluss ist die Vorauszahlung der Mietgebühr in der Höhe von den ersten 3 Monate fällig. Erst dann wird das gemietete Kunstwerk ausgeliefert.

 

Beispiel

Verkaufspreis eines Kunstwerkes: CHF 1'200 (- 10% = CHF 120.00)

Mietgebühr für die ersten 4 Monate (4xCHF 120): CHF 480 (dieser Betrag ist im Voraus zu bezahlen)

Ab dem 4 Monat jeden weiteren Monat: CHF 120.00

Mietdauer / Kündigung

Die Mindestlaufzeit des Mietvertrages beträgt 4 Monate, danach bis auf Widerruf. Die Parteien können nach der Mindestlaufzeit den Vertrag einseitig jeweils auf Monatsende kündigen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Mit der Unterschrift eines Mietvertrages akzeptiert der Kunde (Mieter) auch die AGB von BHEND-KUNSTAUSHOLZ

Vertragsverlängerung und Vertragsende

Einen Monat vor Ende der Vertragsdauer wird BHEND-KUNSTAUSHOLZ mit dem Kunden Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen vereinbart. Wird ein Kunstwerk vorzeitig zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf Geldrückerstattung. Erfolgt keine Fortführung eines Vertragsverhältnisses, ist der Mieter zur Rückgabe des gemieteten Kunstwerk innerhalb von 5 Tagen verpflichtet.

Kauf und Vorkaufsrecht

Der Kunde (Mieter) hat bis zum Ablauf der Mietdauer das Vorkaufsrecht auf das jeweilige gemietete Kunstwerk. 100% der bezahlten Miete wird an den Kaufpreis angerechnet, vorausgesetzt der Kauf erfolgt während der Laufzeit des Mietvertrages.

Rückgabe Kunstwerke

Der Kunde (Mieter) ist selbstverantwortlich für die Rückgabe des gemieteten Kunstwerkes. Rückgabekosten gehen zu Lasten des Kunden (Mieters). Beschädigte Kunstwerke werden zu 100% des Kaufpreises, abzüglich bezahlter Miete dem Mieter belastet, auch wenn die vertragliche Mietdauer noch nicht erreicht ist.

Austausch Kunstwerke

Ein Kunstwerk kann jederzeit ausgetauscht werden. Mit der Rückgabe des Kunstwerkes wird der bestehende Mietvertrag aufgelöst und für das neu gemietete Kunstwerk wird ein neuer Vertrag abgeschlossen.

Gemietete Kunstwerke

Gemietete Kunstwerke müssen sich während der gesamten Vertragsdauer an der im Mietvertrag angegebenen Adresse befinden. Ein Standortwechsel des gemieteten Kunstwerkes muss umgehend an BHEND-KUNSTAUSHOLZ gemeldet werden. Die Vermietung von Kunstwerken ist nur in der Schweiz möglich. Es dürfen keine gemieteten Kunstwerk von BHEND-KUNSTAUSHOLZ ins Ausland verschoben werden. Beschädigung, Zerstörung oder Verlust verpflichtet zum sofortigen Kauf.

Lieferung

Ist die Vorauszahlung erfolgt, so kann das gemietete Kunstwerk im Atelier von BHEND-KUNSTAUSHOLZ abgeholt oder gegen einen Aufpreis kann das gemietete Kunstwerk nach Absprache auch geliefert werden (Lieferung innerhalt 20 km gratis). Ein gemietetes Kunstwerk wird weder mit der Post noch mit einem anderen Lieferdienst Dritter versendet.

AGB

Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages ist der Kunde (Mieter) mit der AGB von BHEND-KUNSTAUSHOLZ einverstanden.